
Zwei Tibeter sind in Lhasa hingerichtet worden. Bei den Tibetern handelt es sich um Lobsang Gyaltsen und Loyak, die im April 2009 vom „Mittleren Volksgericht“ in Lhasa wegen mutmaßlicher Beteiligung an den gewaltsamen Auseinandersetzungen in Lhasa am 14. März 2008 zum Tode verurteilt worden sind.Die Europäische Union hat die Hinrichtungen mit Erklärung vom 29. Oktober 2009 verurteilt. Bitte nehmen Sie teil an unserer Appell- und Protestaktion an den chinesischen Botschafter in Deutschland.
Bitte richten Sie nachfolgendes Schreiben an den chinesischen Botschafter in Deutschland, Herrn Wu Hongbo. Falls Sie Antwort von der chinesischen Botschaft erhalten, würden wir uns über Ihre Rückmeldung, unter info(at)savetibet.de freuen.
Schreiben im Word-Download
Botschaft der Volksrepublik China
Herrn Botschafter Wu Hongbo
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Per Telefax: 030-27588 221
Hinrichtungen in Tibet
Sehr geehrter Herr Wu Hongbo, Eure Exzellenz,
mit Entsetzen habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass die beiden Tibeter Lobsang Gyaltsen und Loyak am 20. Oktober 2009 in Lhasa hingerichtet worden sind. Ich bin bestürzt über diese Nachricht, da ich die Todesstrafe grundsätzlich ablehne und die Hinrichtungen überdies nicht geeignet sind, um dauerhaften Frieden und Versöhnung in Tibet herzustellen.
Ich fordere Sie auf, sicherzustellen, dass keine weiteren Hinrichtungen in Tibet stattfinden und dass alle Angeklagten das Recht auf einen fairen Prozess wahrnehmen können, Zugang zu einem qualifizierten Rechtsbeistand ihrer Wahl, zu ihren Familien und angemessener medizinischer Versorgung erhalten. Folter und jede Form von Misshandlungen während der Haft müssen ausgeschlossen sein. Ich fordere Sie ferner auf, alle Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln und ggf. sicherzustellen, dass bereits abgeschlossene Verfahren unter Beachtung rechtsstaatlicher Mindeststandards wiederaufgenommen werden, sollte Anlass zur Sorge bestehen, dass diese nicht beachtet worden seien.
Sehr geehrter Herr Botschafter, ich appelliere an Sie und Ihre Regierung mit Nachdruck, grundlegende Menschenrechte in Tibet zu achten und von der weiteren Vollstreckung von Todesurteilen in Tibet abzusehen.
Mit freundlichem Gruß,